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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Volkshochschule Oberschwaben ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.vhs-oberschwaben.de veröffentlichten Website der Volkshochschule Oberschwaben.
 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 08.01.2025 durchgeführten Selbstbewertung.


2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Für das Absenden des Feedbacks ist noch keine barrierefreie Alternative für das grafische CAPTCHA vorhanden.
  • Die Einstellung für einen hohen Kontrast wird noch nicht für die komplette Homepage übernommen und muss daher für jeden Seite separat eingestellt werden.
  • Die Fokus-Reihenfolge ist bei der Bedienung mit der Tastatur noch nicht nachvollziehbar hinterlegt.
  • Beim Öffnen des Datenschutzdialogs wird der Hintergrund ausgeblendet. Jedoch kann der Tastaturfokus weiterhin in den Hintergrund verschwinden und bleibt noch nicht im geöffneten Dialog.
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache (Nach § 4 BITV 2.0) sind noch nicht vorhanden.


3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.02.2025 erstellt.


4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.

Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Volkshochschule Oberschwaben
Hauptstraße 35
88326 Aulendorf

E-Mail: vhs-oberschwaben.de


5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:


Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

30.04.25 12:41:06